Weitsicht — acht Forderungen, acht Kennzahlen
Weitsicht (Arbeitspapier) · Felix Lind, Weitsicht-Arbeitspapier vom 8. September 2026 (Abschnitt Kernforderungen, Nr. 8) · gesagt am 08.09.2026 · Quelle
Der Staat liefert nachweisbar … Verbindliche Bearbeitungsfristen in Verwaltungsverfahren, Veröffentlichung der tatsächlichen Zeiten je Behörde. Messgröße: Veröffentlichte Durchschnitts- und Maximaldauer, jährlich.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 31.07.2027 · Herkunft: hinterlegt · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 11.09.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Weitsicht | 0,82 | geschaetzt | 11.09.2026 | – |
| Computer | 0,75 | geschaetzt | 11.09.2026 | – |
Welche Behörde veröffentlicht heute Ist-Bearbeitungsdauern? Auf Bundesebene regelmäßig nur das BAMF (durchschnittliche Asylverfahrensdauer in „Aktuelle Zahlen", zuletzt 12,2 Monate für 2025). Der Geschäftsbericht 2025 der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/datei/geschaeftsbericht-2025_ba056572.pdf) enthält keine Zahl zur Bearbeitungsdauer von Arbeitslosengeld-Anträgen. Das Dashboard Digitale Verwaltung (https://dashboard.digitale-verwaltung.de/) misst Nutzung und Zufriedenheit, keine Dauer. Eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung von Bearbeitungszeiten gibt es nicht; die Genehmigungsfiktion nach § 42a VwVfG greift nur, wo ein Fachgesetz sie anordnet. Bearbeitungszeiten werden fast ausschließlich durch parlamentarische Anfragen öffentlich. Recherche: recherche/WEITSICHT-KENNZAHLEN-C.md, Abschnitte 8a bis 8d.
Die Messgröße des Papiers, „veröffentlichte Durchschnitts- und Maximaldauer je Behörde, jährlich", gibt es heute für fast keine Behörde. Eine Wette auf „alle Behörden" wäre nicht entscheidbar. Also wird an einer Stelle gemessen, die groß ist, jährlich berichtet und die Zahl intern hat: die Bundesagentur für Arbeit mit dem massenhaftesten Antragsverfahren des Bundes, dem Arbeitslosengeld.
Diagnose, die hier geprüft wird: Ohne Pflicht veröffentlicht auch eine Behörde, die die Zahl kennt, sie nicht. Ja heißt, die Diagnose hält. Nein heißt, der Staat hat ohne Weitsicht begonnen, nachweisbar zu liefern, wenigstens an dieser Stelle. Wie in den Einträgen 003 bis 006 gilt: Ja = Diagnose hält.
Entschieden wird per Volltextsuche im PDF des Geschäftsberichts 2026: Nein, wenn dort eine Zahl in Tagen oder Wochen steht, die als durchschnittliche Bearbeitungsdauer (auch „Bearbeitungszeit", „Durchlaufzeit") von Arbeitslosengeld-Anträgen bezeichnet ist; sonst Ja. Als Angabe zählen nicht: Zielwerte ohne Ist-Wert, Zahlen zu anderen Leistungen, eine Nennung nur in Pressemitteilungen außerhalb des Berichts. Ausweichregel: Ist am 31.07.2027 kein Geschäftsbericht 2026 verlinkt, bleibt die Wette offen bis zur Veröffentlichung, spätestens zum Verfall am 31.07.2028. Beleg ist die PDF-URL plus Wayback-Snapshot.