Weitsicht — acht Forderungen, acht Kennzahlen

Beträgt die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2026" ausgewiesene durchschnittliche Verfahrensdauer für das Berichtsjahr 2026 (Erst- und Folgeanträge, gesamtes Bundesgebiet; bei getrennter Ausweisung der Wert für Verfahren mit Antragstellung vor dem 12.06.2026) mindestens 12,2 Monate?

Weitsicht (Arbeitspapier) · Felix Lind, Weitsicht-Arbeitspapier vom 8. September 2026 (Abschnitt Kernforderungen, Nr. 6) · gesagt am 08.09.2026 · Quelle

Versprochen wird nur, was in eigener Hand liegt: Verfahrensdauer, Identitätsklärung, Personal – nicht die Gesamtzahl. Messgröße: Anteil der Straftäter unter den Ausreisepflichtigen, deren Verfahren binnen zwölf Monaten abgeschlossen ist.

Typ: ja_nein · Prüfung ab 31.01.2027 · Herkunft: hinterlegt · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 11.09.2026

WerPrognoseArthinterlegt amScore
Weitsicht0,45geschaetzt11.09.2026–
Computer0,30geschaetzt11.09.2026–

Vermerke

Kontext

Jahreswert 2025: BT-Drucksache 21/3999 (Antwort der Bundesregierung vom 04.02.2026 auf die Anfrage 21/3437 „Schwerpunktfragen zur Asylverfahrensdauer"): „Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung in Monaten, Jahr 2025, Staatsangehörigkeiten gesamt: 12,2" (Erstanträge 13,8, Folgeanträge 5,5; 2024: 8,7). https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103999.pdf (aufgerufen 08.09.2026). Laufender Wert 2026, BAMF-Meldung „Asylzahlen Juni 2026" vom 03.07.2026: „Die Verfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im bisherigen Berichtsjahr 2026 für Verfahren mit Antragstellung vor dem 12. Juni 2026 im Durchschnitt 11,3 Monate." https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2026/260703-asylzahlen-juni-2026.html (aufgerufen 08.09.2026). Beleg-Ort für die Auflösung: BAMF „Aktuelle Zahlen", Ausgabe Dezember 2026 (erscheint im Januar 2027) unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AktuelleZahlen/aktuellezahlen-node.html Ersatzbeleg: die Antwort der Bundesregierung auf die jährliche Anfrage zur Asylverfahrensdauer (erwartbar Februar 2027, https://dserver.bundestag.de/btd/21/). Recherche: recherche/WEITSICHT-KENNZAHLEN-C.md, Forderung 6.

Übersetzung

Die Messgröße des Papiers existiert amtlich nicht. Die Bundesregierung antwortet auf die Frage nach Straftätern unter den Ausreisepflichtigen und ihrer Verfahrensdauer mit „keine belastbaren Erkenntnisse" beziehungsweise verweist auf die Länder (Muster BT-Drs. 21/5562). Das ist selbst ein Befund: Was das Papier messen will, zählt heute niemand. Prüfbar ist die einzige Verfahrensdauer, die eine Bundesbehörde regelmäßig veröffentlicht, die des BAMF im Asylverfahren. Sie ist der vorgelagerte Teil derselben Kette (erst die Entscheidung, dann die Ausreisepflicht) und das, was das Papier „in eigener Hand" nennt. Die Schwelle 12,2 ist der Jahreswert 2025.

Ja bedeutet: Die Diagnose hält, die Verfahren dauern im Schnitt weiter mindestens ein Jahr. Nein bedeutet: Die Dauer sinkt unter den Vorjahreswert, der Vollzug beschleunigt sich ohne Weitsicht. Der Halbjahreswert 2026 (11,3) spricht heute für Nein.

Statistikbruch: Seit dem 12.06.2026 (GEAS) weist das BAMF Alt- und Neuverfahren getrennt aus. Maßgeblich ist der Wert für Verfahren mit Antragstellung vor dem 12.06.2026; erscheint nur ein Gesamtwert, gilt dieser. Erscheint die Ausgabe Dezember 2026 bis zum Prüfdatum nicht, gilt der Ersatzbeleg; ohne beides bis zum Verfallsdatum verfällt die Wette.