NRW gegen NRW

Ist das Gesetz zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts (Mindestbesoldung nach Prekaritätsschwelle) am 01.01.2027 in Kraft?

Land Nordrhein-Westfalen · Ministerium der Finanzen (Minister Dr. Marcus Optendrenk) · gesagt am 08.09.2026 · Quelle

Das Kabinett hat am Dienstag, 8. September 2026, einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. … Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Typ: ja_nein · Prüfung ab 02.01.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 03.10.2026

WerPrognoseArthinterlegt amScore
Land Nordrhein-Westfalen0,80voraussichtlich08.09.2026–
Computer0,80geschaetzt03.10.2026–

Vermerke

Kontext

Das Gesetz setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung um. Laut Mitteilung soll die Verbändeanhörung bis Anfang Oktober laufen, eingebracht werden soll der Entwurf im Oktober. Weiter heißt es: „Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.“

Übersetzung

„soll … in Kraft treten“ → voraussichtlich, 0,80. Ja, wenn das Gesetz verkündet ist und die strukturelle Neuausrichtung ab 01.01.2027 gilt (u. a. +1,68 % Grundgehalt durch Verlagerung des Familienzuschlags Stufe 1). Eine Verkündung bis pruefung_am mit Wirkung zum 01.01.2027 gilt als Ja, alles Spätere als Nein. pruefung_am ist der Folgetag.

Begründung Computer

Der Zeitplan ist eng: Einbringung im Oktober, Verabschiedung im Dezember. Für Besoldungsgesetze ist das aber üblich, und das Urteil aus Karlsruhe erzeugt Druck. Am ehesten scheitert der Termin daran, dass die Verabschiedung in den Januar rutscht und rückwirkend gilt. Das wäre nach dieser Übersetzung ein Nein. Hinterlegt am 03.10.2026, vor pruefung_am.