Mülheim gegen Mülheim

Ist die Grundwasservorerkundung im öffentlichen Straßenraum im Bereich Markenstraße, Föhrenkamp, Kiefernweg in Mülheim an der Ruhr bis zum 28.02.2027 durchgeführt worden?

Stadt Mülheim an der Ruhr · Stadt Mülheim an der Ruhr, Mitteilungstext (Meldung „Stadt sammelt Datengrundlage für Grundwasserüberwachung“) · gesagt am 18.09.2026 · Quelle

Im Sommer 2026 erfolgten die vorbereitenden Arbeiten und die Ausschreibung einer Grundwasservorerkundung. … Diese soll nach derzeitiger Planung im Herbst/Winter 2026 zunächst im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden.

Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.03.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 05.10.2026

WerPrognoseArthinterlegt amScore
Stadt Mülheim an der Ruhr0,80voraussichtlich18.09.2026–
Computer0,55geschaetzt05.10.2026–

Vermerke

Kontext

Die Stadt will das Grundwasser im Bereich Markenstraße, Föhrenkamp, Kiefernweg untersuchen; dort stand von 1894 bis 1948 ein Werk der Kabelwerke Duisburg AG (Elektrozünder, Zündschnüre, Kabel), von 1953 bis 1972 eine Kakao- und Schokoladenfabrik mit eigener Tankstelle. Bisher gibt es im Projektgebiet eine einzige Messstelle. Zuständig ist die Untere Bodenschutzbehörde im Amt für Umweltschutz. Gesagt: 18.09.2026 (Meldung „Stadt sammelt Datengrundlage für Grundwasserüberwachung“); wer: Stadt Mülheim an der Ruhr, Mitteilungstext.

Übersetzung

Vorbehalt: „soll nach derzeitiger Planung“ → voraussichtlich, 0,80. „Im Herbst/Winter 2026“ → zugunsten der Stadt gelesen als bis zum Ende des meteorologischen Winters, Stichtag 28.02.2027. Ja, wenn bis zum Stichtag die Bohrungen der Vorerkundung im Straßenraum ausgeführt sind; eine Vergabe allein zählt nicht, die Auswertung muss noch nicht vorliegen. Beleg später: Meldung der Stadt, Auskunft der Unteren Bodenschutzbehörde, Lokalpresse (WAZ Mülheim). pruefung_am ist der Folgetag.

Begründung Computer

Referenzklasse Erkundungsbohrungen nach abgeschlossener Ausschreibung, Fenster von fünf Monaten (0,50–0,65). Dafür: Die Ausschreibung lief laut Meldung schon im Sommer 2026, die Arbeit ist klein und liegt auf städtischem Grund. Dagegen: Ob der Auftrag vergeben ist, steht nicht in der Meldung; Bohrungen im Straßenraum brauchen Leitungsauskünfte und Verkehrsanordnungen, im Winter kommt Frost dazu. Dazu die Beleglage: Eine so kleine Maßnahme wird selten gemeldet, das Ja muss sich belegen lassen. Rund 0,55. Hinterlegt am 05.10.2026, vor pruefung_am.