Köln gegen Köln
Hat die Stadt Köln bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung nach WPG erstellt und beschlossen?
Stadt Köln · Stadt Köln (Klimadezernat) · gesagt am 06.11.2025 · Quelle
bis 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung zu erstellen
Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.07.2026 · Herkunft: zitiert · Status: ja
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
| Stadt Köln | 1,00 | angekuendigt | 06.11.2025 | 0,00 |
Aufgelöst am 28.08.2026 · Beleg
Vermerke
- 28.08.2026: Aufgelöst durch Claude für den Halter; Beleg: Pressemitteilung der Stadt Köln (28239, 04.03.2026) — die Koordinationsstelle Klimaschutz hat die kommunale Wärmeplanung erstellt und am 04.03.2026 im Ratsinformationssystem veröffentlicht; die Mitteilung stellt ausdrücklich fest, dass die Stadt Köln damit die gesetzliche Verpflichtung aus dem WPG (spätestens 30.06.2026) erfüllt — rund vier Monate vor der Frist.
Kontext
Gleiche Mitteilung wie koeln-2025-068; gesetzliche Frist aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Übersetzung
Gesetzliche Frist, von der Institution selbst benannt → angekuendigt, Stichtag 30.06.2026, pruefung_am der Folgetag.