Köln gegen Köln
Sind die Modulbauten des Gymnasiums Rondorf zum Schuljahresbeginn 2026/2027 (01.08.2026) nutzbar?
Stadt Köln · Stadt Köln (Gebäudewirtschaft) · gesagt am 24.01.2025 · Quelle
Modulbauten sollen zum Schuljahr 2026/2027 nutzbar sein
Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.09.2026 · Herkunft: zitiert · Status: nein
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
| Stadt Köln | 0,80 | voraussichtlich | 24.01.2025 | 0,64 |
| Computer | 0,55 | geschaetzt | 28.08.2026 | 0,30 |
Aufgelöst am 02.09.2026 · Beleg
Vermerke
- 02.09.2026: Aufgelöst durch Claude für den Halter (4. Lauf 02.09.2026); Beleg: Projektdatenblatt der Gebäudewirtschaft Köln, Projekt 12-21142-003 „GY Rondorf zusätzlicher Raumbedarf” (Abruf 02.09.2026): „Planung: in Arbeit | Ausschreibung: in Arbeit | tatsächlicher Baubeginn: 08.06.2026 | voraussichtliche Fertigstellung: 2027”. Zum Schuljahresbeginn 2026/27 (01.08., erster Schultag 02.09.2026) waren die Modulbauten nicht nutzbar; Verzug mindestens bis 2027, genauer Bezugstermin offen. Vorbehalt: Das Datenblatt ist dynamisch befüllt und sagt nicht wörtlich „nicht nutzbar”, der Ausgang folgt aus Baubeginn und Fertigstellungsjahr; Ratsvorlage 3114/2024 (Rat 13.02.2025) war nicht erreichbar (SessionNet Timeout), keine Presse- oder Schulmeldung gefunden; Stadt-Adressverzeichnis führt weiter nur den Interimstandort Eygelshovener Str. 19.
Kontext
Gymnasium im Aufbau (vierzügig Sek I, sechszügig Sek II); Zeitstaffel laut Recherche 2026/27 Module, 2027/28 weitere Räume, 2028/29 Turnhalle.
Übersetzung
'sollen ... nutzbar sein' ist ein Vorbehalt → voraussichtlich, 0,80. Schuljahresbeginn NRW als Stichtag (01.08.2026).
Begründung Computer
Modulbau ist schnell, aber 'soll' und knapper Termin. Hinterlegt am 28.08.2026, vor pruefung_am.