Köln gegen Köln
Ist der neue Eigenbetrieb (Nachfolgestruktur des Großmarkts) am 01.01.2026 voll einsatzfähig?
Stadt Köln · Rat der Stadt Köln / Stadtverwaltung · gesagt am 02.10.2024 · Quelle
ab dem 1. Januar 2026 voll einsatzfähig
Typ: ja_nein · Prüfung ab 02.01.2026 · Herkunft: zitiert · Status: nein
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
| Stadt Köln | 1,00 | angekuendigt | 02.10.2024 | 1,00 |
Aufgelöst am 30.08.2026 · Beleg
Vermerke
- 28.08.2026: keine eigene Auflösungsquelle gefunden; gesucht: Bestätigung, dass der neue Eigenbetrieb am 01.01.2026 voll einsatzfähig war. Der (bereits im eingefrorenen Kontext dieser Wette vermerkte) Hinweis auf eine erst Ende Januar 2026 stattgefundene konstituierende Betriebsausschuss-Sitzung deutet auf Nein hin, aber die zugehörige Quelle war nicht mehr auffindbar — daher offen gelassen statt geraten.
- 28.08.2026: 2. Lauf 28.08.2026: keine Quelle; gesucht: konstituierende Betriebsausschuss-Sitzung bzw. Bestätigung der vollen Einsatzfähigkeit des Eigenbetriebs zum 01.01.2026 über ratsinformation.stadt-koeln.de und Presse. Keine Fundstelle gefunden.
- 30.08.2026: Aufgelöst durch Claude für den Halter (3. Lauf 30.08.2026); Beleg: PM Stadt Köln 28388 (06.05.2026) „Stadt Köln gründet eigenbetriebsähnliche Einrichtung für die Parkstadt Süd”: erste konstituierende Sitzung des Betriebsausschusses erst Ende Januar 2026 (laut parkstadt-sued.de am 29.01.2026), Geschäftsbesorgungsvertrag mit moderne stadt GmbH erst Ende Februar 2026; operative Tätigkeit „rückwirkend zum 1. Januar 2026” aufgenommen. Am Stichtag 01.01.2026 war die Einrichtung faktisch nicht voll einsatzfähig (Betriebsausschuss ca. 28 Tage, Vertrag ca. 2 Monate später) — Teilerfüllung ist Nein (§2.2). Wer die rückwirkende Aufnahme als Erfüllung wertet, kann Streit vermerken (§2.4).
Kontext
Gleicher Ratsbeschluss wie koeln-2025-039.
Übersetzung
Stichtag ist der 01.01.2026 selbst; pruefung_am der Folgetag (02.01.2026).