Köln gegen Köln
Wie hoch sind die von der Stadt Köln erwarteten Mehrerträge aus dem unveränderten Grundsteuer-B-Hebesatz (515 %) im Haushaltsjahr 2025 laut festgestelltem Jahresabschluss (Mio EUR)?
Stadt Köln · Stadtverwaltung Köln (Kämmerei) · gesagt am 10.10.2024 · Quelle
erwartet dadurch Mehrerträge in Höhe von 23 Millionen Euro
Typ: punkt · Prüfung ab 01.06.2026 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 11.09.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
| Stadt Köln | 23,00 | angekuendigt | 10.10.2024 | – |
Vermerke
- 28.08.2026: keine Auflösungsquelle gefunden; gleiche Suchlage wie koeln-2025-005 — kein festgestellter Jahresabschluss 2025 mit Grundsteuer-B-Mehrerträgen auffindbar.
- 28.08.2026: 2. Lauf 28.08.2026: keine Quelle; gleiche Suchlage wie koeln-2025-005 (2. Lauf) — laut stadt-koeln.de/artikel/63738 ist der Jahresabschluss 2023 der aktuellste festgestellte, JA 2025 liegt noch nicht vor.
- 30.08.2026: 3. Lauf 30.08.2026: gesucht: Jahresabschluss 2025 (wie -005), nichts Belastbares. Teilbefund: die Prämisse der Aussage ist entfallen — der Hebesatz Grundsteuer B wurde per Ratsbeschluss 12.12.2024 auf 475 % gesenkt (PM 27279, 20.01.2025: „475 Prozent (alt: 515 Prozent)”). Kassenstatistik IT.NRW/Landesdatenbank Tabelle 71517-24i, Konto 6012 Grundsteuer B Köln: 2025 = 209,66 Mio EUR, 2024 = 236,84 Mio EUR, also −27,2 Mio statt +23 Mio (Kassen-Ist, nicht JA-Ertrag; https://www.it.nrw/nrw-kommunen-gesamtes-steueraufkommen-aus-grundsteuer-b-2025-niedriger-als-ein-jahr-zuvor).
- 11.09.2026: 4. Lauf 11.09.2026: gesucht: festgestellter oder vorläufiger Jahresabschluss 2025 der Stadt Köln (stadt-koeln.de/artikel/63738: weiterhin nur der Jahresabschluss 2023 festgestellt, Ratsbeschluss 04.09.2025; Themenseite politik-und-verwaltung/finanzen/jahresabschluss ohne Jahresangaben; PM 28516 vom 26.06.2026 nennt nur 2026: Defizit 594,8 Mio statt 488,8 Mio EUR; Websuche über stadt-koeln.de, report-k.de und Ratsinformationssystem ohne Treffer zu einem Abschluss 2025). Nichts Belastbares. Auflösung steht aus, bis der Rat den Jahresabschluss 2025 feststellt; nach dem Muster 2023 (festgestellt 09/2025) frühestens 2027, `verfall_am` reicht bis dahin.
Kontext
Nach der Grundsteuerreform hätte Köln den Hebesatz senken können; die Verwaltung schlug stattdessen vor, ihn bei 515 % zu belassen, und bezifferte die dadurch erwarteten Mehrerträge gegenüber dem bisherigen Aufkommen.
Übersetzung
Konkrete Zahlenangabe der Verwaltung ohne Vorbehalt → punkt mit einheit: Mio EUR. Prüfbar erst mit dem festgestellten Jahresabschluss 2025 (pruefung_am 2026-06-01, analog koeln-2025-005).