Gelsenkirchen gegen Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen · Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext (Pressemeldung „Planungen zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule am Wildenbruchplatz starten“) · gesagt am 10.03.2026 · Quelle
Die Inbetriebnahme und Neugründung der Schule ist zum Schuljahresbeginn 2028/2029 vorgesehen.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.09.2028 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 05.10.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Stadt Gelsenkirchen | 0,80 | voraussichtlich | 10.03.2026 | – |
| Computer | 0,35 | geschaetzt | 05.10.2026 | – |
Grundschule Wildenbruchplatz: Neubau einer fünfzügigen Grundschule für rund 500 Schülerinnen und Schüler, Planung im März 2026 vergeben; Inbetriebnahme und Neugründung zum Schuljahresbeginn 2028/2029. Gesagt: 10.03.2026 (Pressemeldung „Planungen zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule am Wildenbruchplatz starten“); wer: Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext.
Vorbehalt: „ist ... vorgesehen“ → voraussichtlich, 0,80. „Schuljahresbeginn 2028/2029“ → zugunsten der Stadt gelesen als Unterricht im Neubau bis Ende August 2028, Stichtag 31.08.2028. Ja, wenn im Neubau am Wildenbruchplatz bis zum Stichtag Unterricht stattfindet und das öffentlich belegt ist; ein Start der neuen Schule in anderen Räumen zählt als Nein. Beleg später: Pressemeldung der Stadt, Lokalpresse. pruefung_am ist der Folgetag.
Referenzklasse kommunaler Hochbau, Termin 1–2 Jahre voraus (0,35–0,45). Zweieinhalb Jahre von der Planungsvergabe bis zum Unterricht für eine fünfzügige Schule sind knapp; ein Schuljahresbeginn verzeiht keine Wochen. Rund 0,35. Hinterlegt am 05.10.2026, vor pruefung_am.