Gelsenkirchen gegen Gelsenkirchen

Ist die neue Grundschule am Wildenbruchplatz bis zum 31.08.2028 in Betrieb?

Stadt Gelsenkirchen · Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext (Pressemeldung „Planungen zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule am Wildenbruchplatz starten“) · gesagt am 10.03.2026 · Quelle

Die Inbetriebnahme und Neugründung der Schule ist zum Schuljahresbeginn 2028/2029 vorgesehen.

Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.09.2028 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 05.10.2026

WerPrognoseArthinterlegt amScore
Stadt Gelsenkirchen0,80voraussichtlich10.03.2026–
Computer0,35geschaetzt05.10.2026–

Vermerke

Kontext

Grundschule Wildenbruchplatz: Neubau einer fünfzügigen Grundschule für rund 500 Schülerinnen und Schüler, Planung im März 2026 vergeben; Inbetriebnahme und Neugründung zum Schuljahresbeginn 2028/2029. Gesagt: 10.03.2026 (Pressemeldung „Planungen zum Neubau einer fünfzügigen Grundschule am Wildenbruchplatz starten“); wer: Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext.

Übersetzung

Vorbehalt: „ist ... vorgesehen“ → voraussichtlich, 0,80. „Schuljahresbeginn 2028/2029“ → zugunsten der Stadt gelesen als Unterricht im Neubau bis Ende August 2028, Stichtag 31.08.2028. Ja, wenn im Neubau am Wildenbruchplatz bis zum Stichtag Unterricht stattfindet und das öffentlich belegt ist; ein Start der neuen Schule in anderen Räumen zählt als Nein. Beleg später: Pressemeldung der Stadt, Lokalpresse. pruefung_am ist der Folgetag.

Begründung Computer

Referenzklasse kommunaler Hochbau, Termin 1–2 Jahre voraus (0,35–0,45). Zweieinhalb Jahre von der Planungsvergabe bis zum Unterricht für eine fünfzügige Schule sind knapp; ein Schuljahresbeginn verzeiht keine Wochen. Rund 0,35. Hinterlegt am 05.10.2026, vor pruefung_am.