Gelsenkirchen gegen Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen · Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext (Pressemeldung „Verwaltung legt Vorschläge zur Förderung durch das NRW-Infrastrukturgesetz vor“) · gesagt am 26.06.2026 · Quelle
Der Baubeginn ist für Januar 2027 und die Inbetriebnahme der Schule zum Schuljahr 2028/2029 geplant.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.02.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 05.10.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Stadt Gelsenkirchen | 0,80 | voraussichtlich | 26.06.2026 | – |
| Computer | 0,40 | geschaetzt | 05.10.2026 | – |
Grundschule Wildenbruchplatz: Neubau einer fünfzügigen Grundschule für etwa 500 Kinder, förderfähiger Betrag 37.412.576 Euro; Baubeginn Januar 2027. Gesagt: 26.06.2026 (Pressemeldung „Verwaltung legt Vorschläge zur Förderung durch das NRW-Infrastrukturgesetz vor“); wer: Stadt Gelsenkirchen, Mitteilungstext.
Vorbehalt: „ist ... geplant“ → voraussichtlich, 0,80. Nur Monat genannt → Stichtag Monatsende 31.01.2027. Ja, wenn bis zum Stichtag Bauarbeiten am Wildenbruchplatz begonnen haben (Spatenstich, Erdarbeiten oder Baustelleneinrichtung mit Arbeiten) und das öffentlich belegt ist. Beleg später: Pressemeldung der Stadt oder der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft, Lokalpresse. pruefung_am ist der Folgetag.
Baustarts im Hochbau hängen an Baugenehmigung und Vergabe; die Planung wurde erst im März 2026 vergeben. Ein Start mitten im Winter wird leicht zum Start im Frühjahr. Dafür spricht der Zeitdruck (Inbetriebnahme 2028/2029, eigene Wette). Rund 0,40. Hinterlegt am 05.10.2026, vor pruefung_am.