Duisburg gegen Duisburg

Sind die Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer für 2027 laut beschlossener Haushalts- oder Hebesatzsatzung nicht höher als 2026?

Stadt Duisburg · Stadt Duisburg (Einbringung des Haushalts 2027/2028, wiedergegeben von Meine Woche/Extra-Tipp) · gesagt am 28.09.2026 · Quelle

Zu den Konsolidierungsmaßnahmen gehört der Wegfall von rund 900 Stellen in der Kernverwaltung. Gewerbe- und Grundsteuern sollen nicht erhöht werden.

Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.02.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 03.10.2026

WerPrognoseArthinterlegt amScore
Stadt Duisburg0,80voraussichtlich28.09.2026–
Computer0,80geschaetzt03.10.2026–

Vermerke

Kontext

Dieselbe Aussage bei Radio Duisburg (28.09.2026): „Weder die Grundsteuer noch die Gewerbesteuer sollen steigen.“ Ausgangswert Grundsteuer B 2026: 1.169 % laut duisburg.de; der Gewerbesteuer-Hebesatz 2026 ist hier nicht amtlich geprüft (ungeklärt).

Übersetzung

„sollen“ ist ein Vorbehalt → voraussichtlich, 0,80. Stichtag 31.01.2027 gibt Puffer, falls der Haushalt erst im Januar beschlossen wird. Ist bis dahin nichts beschlossen, gelten die Sätze von 2026 fort, und das zählt als Ja. pruefung_am ist der Folgetag.

Begründung Computer

Der Verzicht auf Steuererhöhungen ist eine Kernbotschaft des Sparplans, und die Grundsteuer B ist schon sehr hoch. Restrisiko: Bezirksregierung oder Ratsmehrheit greifen doch zur Steuer, oder ein Gericht erzwingt eine Anpassung der Grundsteuer. Hinterlegt am 03.10.2026, vor pruefung_am.