Bundesregierung · Bundesregierung, Presse- und Informationsamt (Kabinett Pflegeneuordnungsgesetz; Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann) · gesagt am 30.09.2026 · Quelle
Die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 01.02.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 03.10.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Bundesregierung | 0,80 | voraussichtlich | 30.09.2026 | – |
| Computer | 0,40 | geschaetzt | 03.10.2026 | – |
Wie bund-2026-004; Einsetzung laut Seite für den 07.10.2026 vorgesehen. Für die Arbeit bleiben weniger als vier Monate, Weihnachten eingeschlossen.
„soll“ → voraussichtlich, 0,80. „Vorlegen“ heißt Übergabe an die Bundesregierung mit öffentlicher Bekanntgabe (Pressemitteilung oder veröffentlichter Bericht). Ein Zwischenbericht oder bloße Eckpunkte zählen nur, wenn sie als Vorschläge der Kommission ausgewiesen sind.
Kommissionen mit festem Abgabetermin halten ihn oft knapp. Weniger als vier Monate für ein umstrittenes Finanzierungsthema sind aber kurz, und eine verspätete Einsetzung verschiebt alles. Hinterlegt am 03.10.2026, vor pruefung_am.