Bundesregierung · Bundesregierung, Presse- und Informationsamt (Kabinett Pflegeneuordnungsgesetz; Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann) · gesagt am 30.09.2026 · Quelle
Die Kommission soll ihre Vorschläge bis Ende Januar 2027 vorlegen. Angestrebt wird, darauf aufbauende Reformen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten zu lassen.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 02.07.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 03.10.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Bundesregierung | 0,80 | voraussichtlich | 30.09.2026 | – |
| Computer | 0,12 | geschaetzt | 03.10.2026 | – |
Bericht der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss über das Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026. Die Kommission soll laut derselben Seite am 07.10.2026 eingesetzt werden. Zwischen Kommissionsbericht und Inkrafttreten blieben gut fünf Monate für Entwurf, Kabinett, Bundesrat und Bundestag.
„Angestrebt wird“ → voraussichtlich, 0,80. Ja nur, wenn ein solches Gesetz spätestens am 01.07.2027 verkündet ist und mindestens teilweise gilt. Ein Entwurf oder Bundestagsbeschluss ohne Inkrafttreten zählt nicht, das jetzt eingebrachte Pflegeneuordnungsgesetz auch nicht.
Fünf Monate von Kommissionsvorschlägen bis zum Inkrafttreten wären für eine Strukturreform der Pflege sehr schnell; schon das kleinere Pflegeneuordnungsgesetz brauchte Wochen Streit bis zum Kabinett. Eine kleine Verspätung der Kommission macht den Termin unhaltbar. Hinterlegt am 03.10.2026, vor pruefung_am.