Bundesregierung · Bundesregierung, Presse- und Informationsamt (Kabinettsbeschluss Einkommensteuerreform 2027) · gesagt am 02.09.2026 · Quelle
Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro (2027) und dann 272 Euro (2028) je Kind und Monat.
Typ: ja_nein · Prüfung ab 02.01.2027 · Herkunft: zitiert · Status: offen · Beleg gesucht, zuletzt 03.10.2026
| Wer | Prognose | Art | hinterlegt am | Score |
|---|---|---|---|---|
| Bundesregierung | 1,00 | angekuendigt | 02.09.2026 | – |
| Computer | 0,80 | geschaetzt | 03.10.2026 | – |
Bericht der Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026. Einkommensteuer- und Kindergeldänderungen brauchen die Zustimmung des Bundesrats (Art. 105 Abs. 3 GG); die Länder fordern laut Presseberichten (September 2026) einen Ausgleich für Steuerausfälle.
„steigt“ ohne Vorbehalt → angekuendigt, 1,00. Maßgeblich ist der Betrag nach § 66 EStG, der für Januar 2027 gilt, belegt durch Bundesgesetzblatt oder Familienkasse. Eine rückwirkende Erhöhung zählt nur, wenn sie bis pruefung_am verkündet ist. Die Stufe 2028 (272 Euro) ist nicht Teil dieser Wette.
Kindergeld-Erhöhungen zum Jahresbeginn kamen in den letzten Jahren regelmäßig auch unter Zeitdruck durch, der Kinder-Teil ist kaum umstritten. Risiken sind der Streit um die Länderkompensation im Bundesrat und der knappe Zeitplan bis Dezember. Hinterlegt am 03.10.2026, vor pruefung_am.